Betriebliche Altersvorsorge

Als Arbeitnehmer hast Du ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie muss Dir angeboten werden. Als Arbeitgeber profitierst Du von einer Bindung Deiner Mitarbeiter an Deinem Unternehmen und einer höheren Motivation.

Betriebliche Altersvorsorge bAV

Als Arbeitnehmer hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung.

Der Gesetzgeber unterstützt Dich darin:

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Deines Bruttogehalts bzw. -lohns für eine betriebliche Altersversorgung verwendet.

  • Deine Initiative belohnt der Staat mit attraktiven Steuervorteilen.
  • Bei der Versorgung über eine Unterstützungskasse sind Deine umgewandelten Entgeltbestandteile komplett steuerfrei.

Was ist eine Unterstützungskasse?

Diese gibt es seit über 150 Jahren, als Form der betrieblichen Altersversorgung.

So funktioniert es:

Dein Arbeitgeber leistet Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die diese wiederum 1 : 1 als Beitrag für eine Versicherung verwendet. Dadurch werden Deine zugesagten Leistungen finanziert, egal ob als Rente oder als einmalige Kapitalleistung.

Damit kannst Du rechnen:

Dein Arbeitgeber ist unsere Vertragspartner.

Du stimmst mit ihm ab, welchen Betrag Du umwandeln möchtest. Dieser wird dann direkt von Deinem Bruttoentgelt abgezogen und von Deinem Arbeitgeber in die Unterstützungskasse eingezahlt.

So hast Du vom 1. Tag an einen Anspruch auf die durch Deine Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungsleistungen - ohne Verfall.