Infos zur Transportversicherung
Deine Fahrer und Fahrzeuge sind durch den Verkehrsrechtschutz abgesichert - doch was passiert, wenn die transportierte Ware bei einem Unfall beschädigt oder aus dem abgestellten Fahrzeug gestohlen wird?
Die Werkverkehrssicherung deckt - als sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung - Schäden an der Ladung ab.
Die Werkverkehrssicherung deckt - als sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung - Schäden an der Ladung ab.
Abgedeckte Leistungen
- Beschädigung der Waren durch Unfall des Fahrzeugs
- Schäden durch Notbremsungen und Ausweichmanöver
- Schäden durch Achsenbruch und Platzen von Reifen
- Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
- Diebstahl oder Unterschlagung ganzer Fahrzeuge
- Raub oder räuberische Erpressung
- Um- oder Herabstürzen der Güter während des Be- und Entladens
- Brand und Explosion
Der Versicherungsschutz besteht auch während der Zeit, in der das beladene Fahrzeug am Betriebsgrundstück oder beim beauftragten Fahrer abgestellt ist.
- Sicherheits-Check Ihres Geländes / Betriebes
- Handwerkerservice
- Psychologische Unterstützung bei Einbruch und Raub
- ARAG Online-Rechtsservice
Zusatzleistungen ohne Mehrkosten für Dich (im Rahmen Deiner Versicherungssumme):
- Schadenabwendung, -minderung und -feststellung
- bis 20 % der Versicherungssumme (Haftungsgrenze) je Fahrzeug einschließlich Anhänger
- Aufräumkosten sowie Aufwendungen zur Bergung, Beseitigung und Vernichtung von beschädigten oder zerstörten versicherten Gütern
- Kosten für Schäden und Verluste infolge eines versicherten Schadens am Reisegepäck der Transportbegleiter (bis 1.000 Euro)
Voraussetzungen der Transporte
Diese Voraussetzungen müssen bei der Werksverkehrsversicherung gleichzeitig erfüllt sein:
- Transport dient eigenen betrieblichen Zwecken. Gewerblicher Güterkraftverkehr ist ausgeschlossen
- wird mit eigenem Personal durchgeführt
- Transport erfolgt mit Kfz oder Anhängern, die sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befinden (inkl. Mietfahrzeuge)
- innerhalb Deutschlands
- sowie bei Transporten von und nach Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Österreich, Dänemark
Welche Sachen sind von der Transportversicherung eingeschlossen, welche nicht?
Der Schutz schließt ein
- Güter, Waren
- Rohstoffe, Material
- Teile der Betriebs- & Geschäftsausstattung
- mitgeführte Arbeitsgeräte – Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Arztkoffer mit Inhalt
- Ausstellungsgüter und Musterkollektionen
Gegen Beitragszuschlag könntest Du fest montierte und abschließbare Behältnisse bei Fahrzeugen mit offener Ladefläche mitversichern, z.B. Werkzeugkisten.
Der Schutz schließt aus
- lebende Tiere
- Kunstgegenstände
- Umzugsgut
- Tabakwaren / Alkohol / Spirituosen
- Valoren jeder Art – z. B. Bargeld, Taschen- & Armbanduhren, Wertpapiere, Schmuck
- Privateffekten
- elektrische / elektronische Güter der Bereiche Telekommunikation, Datenverarbeitung, Foto-, Video- & Unterhaltungselektronik
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