Infos zur Transportversicherung

Deine Fahrer und Fahrzeuge sind durch den Verkehrsrechtschutz abgesichert - doch was passiert, wenn die transportierte Ware bei einem Unfall beschädigt oder aus dem abgestellten Fahrzeug gestohlen wird?

Die Werkverkehrssicherung deckt - als sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung - Schäden an der Ladung ab.

Abgedeckte Leistungen

  • Beschädigung der Waren durch Unfall des Fahrzeugs
  • Schäden durch Notbremsungen und Ausweichmanöver
  • Schäden durch Achsenbruch und Platzen von Reifen
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
  • Diebstahl oder Unterschlagung ganzer Fahrzeuge
  • Raub oder räuberische Erpressung
  • Um- oder Herabstürzen der Güter während des Be- und Entladens
  • Brand und Explosion

Der Versicherungsschutz besteht auch während der Zeit, in der das beladene Fahrzeug am Betriebsgrundstück oder beim beauftragten Fahrer abgestellt ist.

  • Sicherheits-Check Ihres Geländes / Betriebes
  • Handwerkerservice
  • Psychologische Unterstützung bei Einbruch und Raub
  • ARAG Online-Rechtsservice

Zusatzleistungen ohne Mehrkosten für Dich (im Rahmen Deiner Versicherungssumme):

  • Schadenabwendung, -minderung und -feststellung
  • bis 20 % der Versicherungssumme (Haftungsgrenze) je Fahrzeug einschließlich Anhänger
  • Aufräumkosten sowie Aufwendungen zur Bergung, Beseitigung und Vernichtung von beschädigten oder zerstörten versicherten Gütern
  • Kosten für Schäden und Verluste infolge eines versicherten Schadens am Reisegepäck der Transportbegleiter (bis 1.000 Euro)

Voraussetzungen der Transporte

Diese Voraussetzungen müssen bei der Werksverkehrsversicherung gleichzeitig erfüllt sein:

  • Transport dient eigenen betrieblichen Zwecken. Gewerblicher Güterkraftverkehr ist ausgeschlossen
  • wird mit eigenem Personal durchgeführt
  • Transport erfolgt mit Kfz oder Anhängern, die sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befinden (inkl. Mietfahrzeuge)
  • innerhalb Deutschlands
  • sowie bei Transporten von und nach Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Österreich, Dänemark

Welche Sachen sind von der Transportversicherung eingeschlossen, welche nicht?

Der Schutz schließt ein

  • Güter, Waren
  • Rohstoffe, Material
  • Teile der Betriebs- & Geschäftsausstattung
  • mitgeführte Arbeitsgeräte – Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Arztkoffer mit Inhalt
  • Ausstellungsgüter und Musterkollektionen

Gegen Beitragszuschlag könntest Du fest montierte und abschließbare Behältnisse bei Fahrzeugen mit offener Ladefläche mitversichern, z.B. Werkzeugkisten.

Der Schutz schließt aus

  • lebende Tiere
  • Kunstgegenstände
  • Umzugsgut
  • Tabakwaren / Alkohol / Spirituosen
  • Valoren jeder Art – z. B. Bargeld, Taschen- & Armbanduhren, Wertpapiere, Schmuck
  • Privateffekten
  • elektrische / elektronische Güter der Bereiche Telekommunikation, Datenverarbeitung, Foto-, Video- & Unterhaltungselektronik

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