Berufsunfähigkeit

Du bist nach dem 01. Januar 1961 geboren? Dann bekommst Du keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch eine niedrigere Erwerbsminderungsrente. Diese richtet sich nach Zumutbarkeit in Arbeitsstunden. Doch auch wer die volle Rente bekommt, kann mit nur maximal ca. 40 % des bisherigen Bruttogehalts rechnen. Zeit, über eine Vorsorge nachzudenken.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist heutzutage immer sinnvoll: Denn oft geht es nicht darum, den erlernten Beruf nicht weiterhin auszuüben zu können, weil man einen Unfall hatte - Krankheiten, wie z. B. an Wirbelsäule und Gelenken oder psychische Probleme (z. B. Burn out, Depressionen etc.) können zu einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben führen.

Berufsunfähigkeit

Wie kannst Du Dich also gegen Berufsunfähigkeit absichern?

Es gibt zwei Arten von Versicherungen:
  • in Form einer Zusatzversicherung im Rahmen einer Risiko-, Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung;
  • in Form einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese sichert Dir ein regelmäßiges monatliches Einkommen, wenn Du bereits eine Altersversorgung hast.

Hast Du Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente?

  • Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, bekommt den vollen Betrag.
  • Wer ein höheres, sogenanntes Restleistungsvermögen hat, also noch drei Stunden täglich arbeiten kann, hat nur Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Wem mindestens sechs Stunden zugemutet werden können, bekommt nichts.
  • Bei der Bewertung der Arbeitsfähigkeit spielen erlernter Beruf und Qualifikation keine Rolle.

Früh abschließen, niedrigere Beiträge zahlen

  • Wer sich früh versichert hat und gesund ist, zahlt niedrige monatliche Beiträge. Vorerkrankungen unbedingt angeben!
  • Auch ungefährlich eingestufte Berufe (wie z.B. Zahnarzt oder Steuerberater) werden oft entsprechend günstig versichert.
  • Berufliche Späteinsteiger und Arbeitnehmer in körperlich anspruchsvollen Berufen (wie z. B. Krankenschwestern oder Fliesenleger) zahlen in der Regel höhere Beiträge.

Damit kannst Du rechnen

Du erhältst bei Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente – als Ersatzeinkommen. Die Höhe der Rente vereinbarst Du. Du bist mindestens 50 % berufsunfähig. Wir zahlen Dir 100 % der vereinbarten Rente. Übernahme der Beiträge für Deine Altersvorsorge.

Flexibel: Während der Laufzeit könntest Du den Schutz ausbauen, ohne erneute Risikoprüfung.

Im Leistungsfall verweisen wir nicht auf eine andere Tätigkeit. Die Beiträge sind über die Laufzeit garantiert; auch dann, wenn sich Dein persönliches Risiko erhöht (z. B. bei Berufswechsel).

TIPP: In Kombination mit einer Basisrente kannst Du auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung steuerlich geltend machen.

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